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Cake day: October 29th, 2024

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  • In the first episodes L tested if Light had to be there in person to kill with the broadcast of Lind L Taylor, but I think he never mentioned a supernatural cause. Later Light made criminals write letters with the hidden message “L do you know Shinigami love apples”, probably starting the suspicions in the supernatural direction




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    1 month ago

    Ausrufezeichen werden in vielen Programmiersprachen als Umkehrung eines booleschen Wertes (wahr / falsch) benutzt.
    Gemeint ist also vermutlich, dass ein Programmierer geschrieben hat “Wenn <aktuelle Zeit> (hier fehlt das “nicht” also “!”) in <Öffnungszeiten>, dann zeige Geschlossen an” und damit die Anzeige von “Geöffnet” und “Geschlossen” vertauscht hat



  • Persönlich benutz ich sie nur für Fenster. Bei Kipp festklemmen und bei ganz geöffnetem Fenster leg ich sie dann wie den Stoppy zwischen Fenster und Rahmen. Aber kannst halt vieles (mind. einen Spalt) offen halten. Ein Hersteller schlägt vor: ausgeschaltete Kühlschränke (wegen Schimmelgefahr), Türen (damit die nicht zuknallen, um Haustiere nicht ausversehen einzusperren oder um, ich denk mal bei Kindern, Finger klemmen zu vermeiden) und Geschirrspüler (um einen Spalt zum trocknen offen zu lassen) In meiner alten Wohnung hätte das Tür aufhalten sogar Sinn gemacht. Da ist eine Tür immer zugeknallt, wenn man die Haustür aufgemacht hat…




  • Ich find das Prinzip von KI-Reallaboren in der EU Verordnung ganz gut. Hier mal ein Ausschnitt der Zusammenfassung von ArtificialIntelligenceAct.eu (von KI generiert, habe die Punkte aber in der Verordnung nachgelesen - Stichwort KI-Reallabor):

    Diese Sandkästen sind kontrollierte Umgebungen, in denen KI-Systeme entwickelt, getestet und validiert werden können, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig Risiken zu erkennen und abzumildern, insbesondere in Bezug auf Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit. [… .] Wenn ein KI-System erfolgreich in einer Sandbox getestet wird, kann der Anbieter dies als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften verwenden.

    Zum Projekt selbst: Jedes EU Land muss sich an mindestens einem Reallabor beteiligen und das klingt jetzt erstmal nach einem “wir wollen das hier in Deutschland machen” (beginnen ja erst “Phase 0”). Ob das jetzt gut läuft oder eine bereits anfängliche Kooperation mit anderen Ländern vernünftig wäre muss sich erst noch zeigen


  • Wenn du es auch auf Freundschaften abgesehen hast oder dich nicht durchringen kannst einfach so zu fragen, könntest du auch gegen Ende deiner Vertragslaufzeit ein paar dir nett erscheinende Leute inklusive ihr z.B. in ein Café einladen. Ich finde die Begründung “arbeite bald nicht mehr hier” macht das ein bisschen leichter. In kleineren Unternehmen gibt es ja auch Einstand und Ausstand.

    Generell finde ich in ein (ruhiges) Café einladen am schönsten. Man ist unter sich, kann sich unterhalten, es gibt keinen “Zwang” eine bestimmte Zeit zu bleiben (wie z.B. Kino) und wenn die Chemie so überhaupt nicht stimmt, ist das Getränk auch mal schneller ausgetrunken


  • Werden die veralteten (bzw. nicht anwendbaren) Module nicht schon durch den Workflow bzw. generell ausgeblendet? Z. B. mit “scene-referred (Sigmoid)” habe ich im default Workflow “scene-referred” nur das Sigmoid Modul und nicht mehr das Filmic RGB Modul, kann aber noch drauf zugreifen, wenn ich das möchte (bzw. die Einstellung ändern), vermutlich weil das eher eine Frage der Präferenz ist (?). Und z. B. die Module “basic adjustment”, “channel mixer” und “crop and rotate”, die veraltet und abgelöst sind, tauchen bei mir gar nicht mehr auf





  • Gute Frage… Erstmal müsste festgelegt werden, dass nur Sticker erlaubt sind, die eindeutig auf einen Sachverhalt hinweisen und nicht doppeldeutig interpretierbar sind. Durch Ausschließen von Themen die gegen Gesetze verstoßen (was ja im Prinzip automatisch durch die Anzeige von z.B. übler Nachrede passieren würde) könnten extremistische Ansichten blockiert werden. Themen über die es keinen wissenschaftlichen Konsens oder mehrere belastbare unabhängige Berichte (bei aktuelleren Themen) gibt auszuschließen würde Verschwörungen rausnehmen, gleichzeitig aber noch sowas wie in dem Artikel erlauben. Dann bräuchte es noch eine Grenze für die Wichtigkeit der erlaubten Themen, bei der meine Ideen dann auch aufhören. Tierwohl sehe ich noch, aber ob z.B. Nestlé Themen diesen Weg der Aufklärung rechtfertigen würden…

    Die Umsetzbarkeit lasse ich jetzt mal aus, weil wir uns da vermutlich einig sind, dass das (auch ohne unsere komplett überlastete Justiz und die genügend vorhandene Bürokratie) ein gigantisches Unterfangen wäre und es Stellen geben müsste, die die Sticker prüfen und auf den Markt bringen damit sich nicht jeder eigene mit leicht abweichenden Beschriftungen druckt. Und vermutlich wäre eine Aufklärungslösung mit Werbespots, Plakaten, etc. zu den größeren Themen sehr viel effizienter, aber auch langsamer (oder je nach Regierung nie) umgesetzt.




  • Detaillierter, aber die Gewichtung der Gründe haben sie umgedreht.

    Urteil:

    Demgegenüber sind auf Seiten der Beschwerdeführerinnen ihr erheblicher organisatorischer Aufwand sowie der ihnen drohende Reputationsverlust zu berücksichtigen. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen insbesondere die drohenden massenhaften und irreversiblen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kundinnen und Kunden, […]

    heise:

    Besonders schwer wiegen laut dem Bundesverfassungsgericht die drohenden massenhaften und nicht mehr revidierbaren Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kunden.

    lto:

    Grund für die einstweilige Anordnung ist insbesondere ein drohender irreversibler Reputationsverlust, den das BVerfG auf Seiten der Beschwerdeführer sieht.


  • Ist aber tatsächlich nur die Auffassung der Journalisten. Während im Urteil als erstes der Reputationsschaden und Aufwand für’s Unternehmen genannt wird, finde ich das absolut verständlich. Die Beschwerde kommt von “Konzernunternehmen eines Telekommunikations- diensteanbieters”, die zu erwartenden Schäden wurden halt als Grund angeführt und daher als erstes berücksichtigt.

    Im Urteil steht aber:

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen insbesondere die drohenden massenhaften und irreversiblen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kundinnen und Kunden […]

    Das “insbesondere” wurde in der Berichterstattung also einfach mal vertauscht